Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel verursacht worden sind.
4. Das Befahren unseres Betriebsgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Anweisungen des Betriebspersonals ist in jedem Falle Folge zu leisten. Für Schäden, die durch Mißachtung der entsprechenden Anweisungen des Betriebspersonals entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
5. Für Reifenschäden, die durch das Befahren des Betriebsgeländes entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

VI. Zahlungsbedingungen
1. Die von uns gegenüber dem Auftraggeber erbrachten Entsorgungsleistungen werden auf der Grundlage der durch uns festgestellten Menge bzw. des Gewichts und der stofflichen Eigenschaft der Abfälle berechnet.
2. Es gilt die jeweilige auf unserem Betriebsgelände ausgehängte Preisliste, sofern mit dem Auftraggeber nichts abweichendes vereinbart wurde.
3. Alle Rechnungsbeträge sind mit Erhalt der Rechnung sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist tritt ohne jede Mahnung Verzug ein.
4. Ab Eintritt des Verzuges werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
5. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung nach Eintritt des Verzuges dem jeweiligen Schuldner eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro zu berechnen.
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