6. Der Auftraggeber kann gegenüber unseren Zahlungsforderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

VII. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. Im Falle der unvollständigen Regelung soll die Lücke durch Auslegung des im übrigen Vertragstext niedergelegten Parteiwillen derart geschlossen werden, wie dies dem wirtschaftlichen Ziel am ehesten entspricht.

VIII. Gerichtsstand
Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.
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